Das Damfloser Wappen
Schildhaupt rot-weiß geschacht, darunter gespalten von Blau und Gold, vorn zwei schräggekreuzte goldene Kochlöffel, hinten eine rote Wolfsangel.
Die Gemeinde Damflos gehörte zum Lehen Züsch.
Bis 1716 war das Lehen Züsch ein Kontominum zwischen der hinteren Grafschaft Sponheim (1/3) und der Reichsritterschaft Freiherren von Hunolstein-Sötern (2/3). 1716 starb die Linie der Freiherren von
Hunolstein-Sötern aus. Als Erbe betrachteten sich nach dem Testament vom 4.1.1712 die Freiherren
Eckbrecht von Dürckheim, denen am 31. Mai 1720 durch das Reichsgericht auch der Besitz der Söterischen (2/3) an der Meierei Züsch bestätigt wurde.
(Fabricius S. 456/60).
Diese geschichtliche Zugehörigkeit spiegelt das Gemeindewappen wieder. Im Schildhaupt zeigt es den rot-weißen Schach der Grafen von Sponheim. Das hintere Feld des gespaltenen Schildteiles zeigt die Sötern'sche Wolfsangel.
Bis etwa zum zweiten Weltkrieg war in Damflos die Holzverarbeitung in Heimindustrie von wesentlicher Bedeutung. Insbesondere wurden Gegenstände des täglichen Bedarfes aus Holz gefertigt. Zur Unterscheidung von Orten mit historisch gleicher Zugehörigkeit, besonders aber zur Erinnerung an die jahrhundertalte, in der Neuzeit aufgegebene Heimindustrie, zeigt das erste Feld des gespaltenen Schildes zwei gekreuzte, goldene Kochlöffel als spezifisches Zeichen der Gemeinde Damflos.
Das Staatsarchiv Koblenz hat das Wappen historisch und heraldisch gut geheißen mit Vfg. St.A.Nr. I/3246/71
vom 4. November 1971.
Die Gemeindevertretung Damflos hat am
27. November 1971 beschlossen, dieses Wappen als Gemeindewappen einzuführen.